Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Lippische Landessynode stärkt Mitspracherecht von Jugendlichen

Kreis Lippe/Augustdorf. Die Lippische Landessynode hat auf ihrer Tagung am Dienstag, 26. November, in Augustdorf ein Kirchengesetz über die Bildung von Kinder- und Jugendvertretungen in der Lippischen Landeskirche beschlossen. Es soll jungen Menschen ermöglichen, sich in den Kirchengemeinden und der Landeskirche zu organisieren

Das Gesetz soll die Gestaltungsmöglichkeiten und die Stimme, die junge Menschen in der Kirche haben, stärken. Junge Menschen äußern das Bedürfnis, ihre Kompetenzen aktiv in die Gestaltung kirchlichen Lebens einzubringen. In der praktischen Arbeit ist dieser Gedanke in den vergangenen Jahren schon mit einbezogen worden. Nun soll dies weiter rechtlich manifestiert werden. Jungen Menschen soll die Möglichkeit gegeben werden, sich innerhalb der Kirchengemeinde und auch innerhalb der Landeskirche als Jugendverband zusammenzuschließen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Kinder- und Jugendverbände rechtlich selbstständig sind. Durch das Gesetz wird jungen Menschen das Recht eingeräumt, eine rechtlich unselbständige kirchliche

Kinder- und Jugendvertretung in den Kirchengemeinden oder der Landeskirche zu gründen. Damit übernimmt die jeweilige Körperschaft auch die rechtliche Trägerschaft, die Haftung und die Geschäftsführung. Die Verbandsstruktur ermöglicht zudem eine Mitfinanzierung über staatliche Fördermittel, die solche eigenverantwortlichen Strukturen in der Jugendarbeit unterstützen.

 

Weitere Infos zur Lippischen Landeskirche:

Rund 131.000 Gemeindeglieder
65 reformierte und lutherische Gemeinden (54 ref., 10 luth., 1 ev.*)
4 reformierte und 1 lutherische Klasse
57 Synodale
Weitere Infos u.a. zu Struktur und Finanzen:

www.lippische-landeskirche.de/transparenz
 

*  Lockhausen-Ahmsen ist eine evangelische Kirchengemeinde mit Mitgliedschaft in der reformierten Klasse West und in der Lutherischen Klasse.

birgit brokmeier